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Hinter den Kulissen der Produktentwicklung

Meeresgarten Skyline

Hohen Anspruch zu erfüllen ist schwer

Unser Anliegen bei oceanBASIS ist es, unsere Produkte ständig zu verbessern und nachhaltiger zu machen. Dabei geht es uns nicht nur um den Inhalt, sondern seit ein paar Jahren auch um die Verpackung.
Bei der Maritimen Naturkosmetik Oceanwell haben wir 2017 die Verpackungen von schweren, nicht recycelfähigen Glasflaschen und -tiegeln zu leichten, recycelfähigen Airless-Dispensern umgestellt, um die Umweltbilanz zu verbessern.
Diesen Fortschritt haben wir uns auch für den Relaunch der Meeresgarten Bio-Algenprodukte als Ziel gesetzt.

Worauf achten wir bei der Produktentwicklung?

Obwohl seit Jahren schon mit nachhaltigen Verpackungen geworben wird, war es für uns gar nicht so einfach, etwas zu finden, das unseren hohen Ansprüchen genügt. Folgende Aspekte sind uns bei der Entwicklung einer Verpackung wichtig:

  • Produktsicherheit: Die Algen dürfen weder feucht werden noch ausbleichen.
  • Die Verpackung muss aus nachhaltigen Rohstoffen bestehen.
  • Die Verpackung sollte vollständig abbaubar sein, um in der Umwelt keinen Schaden anzurichten.
  • Der Umkarton aus recycelten Fasern soll mit umweltfreundlichen Druckfarben bedruckt sein.

Ohne Umwege ging es nicht

Der Gedanke hinter der vollständigen Abbaubarkeit war, dass ein Produkt, das aus dem Meer stammt, nicht das Meer, Wald oder sonstige Natur als Müll belasten darf, sollte es in die Umwelt gelangen.

Daher schied der erste Entwurf, ein weißer Standbodenbeutel, aus. Diese Folien bestehen nämlich aus mehreren Lagen, z. B. PP, PET, Aluminium, Nylon. Diese lassen sich nach Gebrauch nicht wieder voneinander trennen, sie sind somit als Verbundwerkstoff nicht recycelfähig. Die Beutel wurden uns vom Hersteller dennoch als „recycelfähig“ angeboten, was sich erst auf Nachfragen relativierte.

Nach weiterer Marktrecherche kamen wir auf plastikfreie Schlauchfolien. Der Anbieter pries sein Produkt als 100%-ig abbaubar an – bis auf den Kleber, der den Schlauch zusammenhält. Damit schied diese inkonsequente Lösung für uns ebenfalls aus.

Meeresgarten: Lösung für die Primärverpackung

Letzten Endes haben wir doch noch eine Innentüte gefunden, die vollständig unseren Ansprüchen genügt:
Sie besteht aus Zellulose, ist lebensmittelsicher und kompostierbar! Die Zellulose wird von Plantagen bezogen, welche verantwortungsvoll bewirtschaftet werden. Die Innentüten sind sowohl nach der europäischen Norm EN13432 für industriell kompostierbare Verpackungen zertifiziert als auch heim- und gartenkompostierbar.

Und das Beste: Sollten die Biofolien versehentlich doch einmal in die Umwelt gelangen, richten sie dort keinen Schaden an. Denn selbst der biologische Abbau in Meerwasser ist zertifiziert bestätigt.

plastikfreie Innentüten im Strandsand

Der Umkarton besteht zu 100 % aus recyceltem Papier und wurde mit umweltfreundlichen Farben auf Wasserbasis bedruckt. Somit würde sich auch dieser rückstandsfrei in der Natur auflösen.

In den letzten Jahren berichtete die Presse immer wieder darüber, dass Mineralölrückstände in Lebensmitteln gefunden wurden. Sie waren aus den Druckfarben migriert oder stammten aus recycelten Kartonagen. Die an den Folienbeuteln durchgeführten Tests zeigen, dass sie eine gute Barriere gegen Mineralölrückstände bieten. Durch die Verwendung mineralölfreier Druckfarben ist die Produktsicherheit somit gegeben.

Regularische Hürden

Nachdem die Materialien für die Verpackung also feststanden, ging es bei der Gestaltung der Druckbilder auch um die korrekten Angaben und erlaubten Werbeaussagen.

Da immer wieder neue Erkenntnisse die finale Gestaltung erschwerten, ließen wir die Texte von einem akkreditierten Lebensmittel-Analytiklabor prüfen. Das Ergebnis der Untersuchung warf neue Fragen auf. So ist z. B. laut gesetzlicher Richtlinie die Angabe von „vegan“ auf einem Produkt, das einzig aus getrockneten Algenblättern besteht, irreführend, da selbstverständlich. Auf einem veganen Produkt den Hinweis „vegan“ zu unterlassen ist jedoch wenig zielführend, wenn diese Angabe bei allen Mitbewerberprodukten zu finden ist. Wir haben uns daher für das Logo „von Natur aus vegan“ entschieden.

Gleiches gilt auch für die Angaben „glutenfrei“ und „laktosefrei“. Auf diese haben wir verzichtet, auch wenn ein Großteil der Kunden inzwischen auf diese Schlüsselwörter reagiert. Wir gehen also davon aus, dass der Verbraucher weiß, dass Gluten nur in Getreide und Laktose nur in Milchprodukten vorkommen kann.

Auch die Schriftgröße und Reihenfolge der Nährwertangaben sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht aus „Designgründen“ verändert werden.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung EU 2015/2283). Neuartige Lebensmittel („Novel Foods“) sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Da Algen bereits seit Jahrhunderten in Europa regional gegessen werden, fallen unsere Sorten nicht unter diese gesetzliche Regelung.

plastikfreie Innentüten mit Bio-Algen

„Gesund“ ist keine Ansichtssache

Auch wenn im Volksmund Algen als „gesund“ bezeichnet werden, ist die Möglichkeit dies auf Produktverpackungen zu schreiben durch die „Health-Claims-Verordnung“ (EU-Verordnung 1924/2006) stark eingeschränkt.
Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nur gemacht werden, wenn sie auf einer sog. Positivliste geführt werden. Krankheitsbezogene Aussagen sind verboten, es sei denn, der Hersteller kann wissenschaftlich nachweisen, dass die Aussage zutrifft. Diese Aussagen sind dann auch im Wortlaut geregelt.

Enthält ein Produkt z. B. Spurenelemente, darf nicht gleichzeitig mit dem Mineraliengehalt geworben werden, da Spurenelemente ja eigentlich auch Mineralien sind. Hier könnte der Verbraucher dahingehend in die Irre geführt werden, dass zusätzlich zu den Mineralien noch Spurenelemente vorhanden sind.

Da Algen von Natur aus einen hohen, aber auch schwankenden Jodgehalt aufweisen, ist die Auslobung ebenfalls schwierig. Für Jod als Spurenelement gibt es neben der „empfohlenen Tagesdosis“ (RDA) auch eine Tageshöchstdosis von 500 µg/Tag, um keinen gesundheitlichen Schaden anzurichten. Die empfohlene Tagesdosis wird durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV; 150 µg) geregelt. Diese unterscheidet sich z. B. von den Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), welche in Deutschland 200 µg vorschlägt. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass eine alimentäre Aufnahmemenge von 500 µg/Tag generell nicht überschritten werden soll, der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) der EU-Kommission nennt eine Tageshöchstdosis (Tolerable Upper Intake Level) von 600 µg, das Food and Nutrition Board (FNB) der USA und Kanada gibt 1100 µg an.

Durch den hohen Jodidgehalt der getrockneten Algenflakes ergeben sich rechnerisch exzessive Werte in der Nährwerttabelle (z. B. decken 100 Gramm Bio Kombu Royal 189.911 % der RDA). Daraus resultiert auch unser Hinweis, dass bereits ca. 6 Flocken den Tagesbedarf an Jod decken. Trotzdem besteht kein Grund zur Besorgnis, denn auch das BfR bestätigt: „Jodmengen von 500-2000 µg/Tag lösen bei einer normalen Schilddrüse nicht per se eine Schilddrüsenüberfunktion aus.“. Bei bekannten Schilddrüsenerkrankungen ist die Verwendung von Algenprodukten jedoch generell immer mit dem behandelnden Arzt abzustimmen!

Letztlich haben wir mit den neuen Verpackungen der Meeresgarten Produkte ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen, das nicht nur unserem eigenen, sondern auch dem hohen Anspruch der Kunden gerecht wird.

Veredelt Eure Speisen doch mal mit unseren Bio Algen oder testet unsere ausgewählten Rezepte.

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